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Reglement
Die Teilnehmer/-innen sind dafür verantwortlich, in gut trainiertem Zustand sowie körperlich gesund zu starten. Die hier beschriebenen Regeln haben erste Prioriät und sind strikte einzuhalten. Zusätzlich gelten die Reglemente von Swiss Triathlon und der WTC für Fälle, die hiermit nicht geregelt sind. Die Verkehrsregeln sind strikte einzuhalten und den Anweisungen von Schiedsrichtern und Funktionären ist Folge zu leisten.
Wettkampfbesprechung
Die Wettkampfbesprechung ist für alle Athleten obligatorisch. Sie findet am Freitag Nachmittag in verschiedenen Sprachen im Festzelt statt. Bitte entnehmen Sie die Zeit dem Zeitplan.
Check-In / Rad- und Helmkontrolle
Das Check-In von Fahrrad und Helm ist obligatorisch und erfolgt am Samstag. Die entsprechenden Zeiten gemäss Zeitplan sind verbindlich. Am Sonntagmorgen sind Registrierung und Check-In für den Ironman Zurich Switzerland, powered by ewz nicht mehr möglich!
Am Samstag wird die Wechselzone um 19.30 Uhr geschlossen und erst am Sonntagmorgen um 05.00 Uhr wieder geöffnet. Die Fahrräder und Helme dürfen weder aus der Wechselzone entfernt werden, noch kann am Sonntagmorgen eingecheckt werden!
Wechselzone
Die Wechselzone darf nur von Teilnehmer/-innen und Funktionären mit Ausweisen betreten werden! Trainer, Betreuer und Zuschauer haben keinen Zutritt. Die Fahrräder müssen innerhalb der Wechselzone geschoben werden und sind in den nummerierten Ständern zu deponieren. Bitte nicht auf den Boden legen!
Ausrüstung, Helm, Startnummern
Die Teilnehmer/-innen sind für ihre einwandfreie Ausrüstung selber verantwortlich. Es sind nur geprüfte Helme (auch Zeitfahrhelme) ohne Abänderung erlaubt. Es ist untersagt, die Lauf- oder Radstrecken mit nacktem Oberkörper zu bestreiten. Der Kleiderwechsel hat in der Wechselzone zu erfolgen.
Die Startnummer ist beim Laufen unverdeckt, gut sichtbar und ungefaltet auf der Vorderseite und beim Radfahren auf dem Rücken zu tragen. Beim Schwimmen darf die Nummer nicht getragen werden. Verstoss gegen diese Regel wird bestraft.
Schwimmen
Für das Tragen eines Neopren-Wetsuits darf die Wassertemperatur 24.5° Celsius (76.1° Fahrenheit) nicht überschreiten. Bei Wassertemperaturen unter 16° Celsius (60.8° Fahrenheit) ist das Tragen eines Neopren-Wetsuits obligatorisch. Die Wassertemperatur wird am Renntag um 6:00 Uhr 0.5 Meter unter der Wasseroberfläche gemessen und bekannt gegeben. Kompressionsstrümpe mit Füsslingen dürfen beim Schwimmen nicht getragen werden.
Die aktuellen Wassertemperaturen des Zürichsees sowie die wichtigsten Wetterdaten (Aussentemperatur, Luftdruck, Luftfeuchtigkeit, Windstärke und -richtung, allfällige Regenmenge) sind ständig unter Wetter online abrufbar.
Radfahren, Drafting, Penalty Box und Karten
Das Radfahren ist ein Einzelzeitfahren ohne jegliche persönliche Begleitung. Windschattenfahren hinter oder neben einem/einer Teilnehmer/-in ist verboten. Der Minimalabstand zwischen Hinterrad des vorderen und Vorderrad des hinteren Athleten beträgt 10 Meter, seitlich sind es 2 Meter. Der Überholvorgang muss nach 30 Sekunden abgeschlossen sein. Überholte Athleten/-innen sind für die Wiederherstellung des Abstandes verantwortlich und können erst dann wieder einen Überholvorgang starten. Die Schiedsrichter können fehlbare Teilnehmer/-innen verwarnen (gelbe Karte), eine Zeitstrafe von 6 Minuten aussprechen (schwarze Karte) oder mit sofortiger Wirkung disqualifizieren (rote Karte).
Nach jeder Karte (auch bei gelben Karten) muss in der nächsten Penalty Box angehalten werden. Diese befinden sich auf der Radstrecke und kurz nach der Wechselzone auf der Laufstrecke. Zwei schwarze Karten bedeuten Disqualifikation. Ebenso jede andere Kombination aus 3 Karten (gelb-gelb-gelb, gelb-gelb-schwarz oder ähnlich).
Gelbe Karte:
1. In der nächsten Penalty Box anhalten
2. Dem Schiedsrichter mitteilen, welche Karte gezeigt wurde (siehe Zusatzregel zu zweiter gelber Karte)
3. Name und Unterschrift eintragen
4. Nummer markieren lassen
5. Rennen fortsetzen, falls die Maximalzahl an Strafen noch nicht erreicht wurde
Die zweite gelbe Karte bedeutet ebenfalls eine Zeitrstrafe von 6 Minuten (wie eine schwarze Karte). Der Athlet ist selber verantwortlich in der Penalty Box zu erwähnen, dass es sich bereits um die zweite gelbe Karte handelt.
Schwarze Karte:
1. In der Penalty Box anhalten
2. Dem Schiedsrichter mitteilen, welche Karte gezeigt wurde
3. Stoppuhr entgegennehmen und 6 Minuten warten
4. Name und Unterschrift eintragen
5. Nummer markieren lassen
6. Rennen fortsetzen, falls die Maximalzahl an Strafen noch nicht erreicht wurde
Rote Karte:
1. In der nächsten Penalty Box oder in der Wechselzone anhalten und dem Schiedsrichter mitteilen, dass man disqualifiziert wurde
2. Rennen nicht fortsetzen
Jeder Athlet ist selber verantwortlich, die Penalty Box aufzusuchen und die richtige Karte zu erwähnen. Wird dies nicht getan, erfolgt eine nachträgliche Disqualifikation.
Getränkebidons sowie Abfälle, Papier usw. dürfen auf der Radstrecke nur im Bereich der Verpflegungsposten, d. h. bis max. je 50 Meter vor und nach den Verpflegungsposten weggeworfen werden. Das Wegwerfen von Getränkebidons oder sonstigem Abfall ausserhalb der Verpflegungsposten wird bestraft.
Es ist ein geprüfter, unveränderter Hartschalenhelm zu tragen. Es sind auch Zeitfahrhelme erlaubt. Die Tragpflicht (Helmriemen geschlossen!) beginnt, bevor das Rad vom Radständer genommen wird und endet, nachdem das Rad abgestellt ist. Die Missachtung dieser Regel führt zur Verwarnung und die Unterlassung der Tragpflicht nach erfolgter Verwarnung zur Disqualifikation.
In der Schweiz können Strassen nicht gänzlich gesperrt werden und es ist jederzeit mit Verkehr zu rechnen. Die Verkehrsregeln und das schweizerische Strassenverkehrsgesetz sind strikt einzuhalten. Wer zum Beispiel die Sicherheitslinie überfährt, wird disqualifiziert! Gewisse gefährliche Abfahrten sind mit einer gelben Flagge gekennzeichnet. Dies bedeutet, dass das Tempo unverzüglich anzupassen ist! An einigen Stellen herrscht ein Triathlonlenker-Benutzungs-Verbot. Wer dieses Missachtet, wird mit einer gelben Karte belastet.
Das Tragen eines Kopfhörers auf der Radstrecke führt zur sofortigen Disqualifikation (Strassenverkehrsgesetz!).
Laufen
Aus Sicherheitsgründen und auch der Fairness wegen gehören die Laufstrecken ausschliesslich den Teilnehmer/-innen. Mobile Begleitung ist untersagt! Das Tragen eines Kopfhörers ist ebenfalls verboten!
Weitere Informationen: Reglement Swiss Triathlon
Zeitlimite für die Streckensicherung
| Schwimmen |
2 Std. und 20 Min. |
09.20 Uhr |
| Schwimmen und Radfahren* |
10 Std. |
17.00 Uhr |
| Schwimmen, Radfahren und Laufen |
16 Std. |
23.00 Uhr |
* Wer nach 16.00 Uhr den Verpflegungsposten Forch „Relax Station“ anfährt, wird angehalten und mit Motorrädern des Veranstalters begleitet, da die Strassen in Zürich anschliessend dem Verkehr wieder zugänglich gemacht werden. Wer nach 16.45 Uhr die Landiwiese in Richtung Heartbreakhill passiert, muss das Rennen beenden.
Rennschluss ist 23.00 Uhr.
Später eintreffende Läufer/-innen erscheinen nicht mehr in der Rangliste.
Check-Out
Der Check-Out ist nur gegen Abgabe des Zeitmesschips und gegen Vorweisung der Startnummer möglich.
Check-Out-Zeiten
Sonntag, 17.00 bis 24.00 Uhr
Für Fahrräder, die bis 24.00 Uhr nicht abgeholt werden, übernimmt der Veranstalter ebenfalls keine Haftung. Wer den Zeitchip verliert, bezahlt CHF 80.- / EUR 50.-. Die Organisatoren raten jedem Athleten das Fahrrad bei jeder Gelegenheit abzuschliessen. Der Athlet ist jederzeit selber dafür verantwortlich. Dies gilt auch in der Wechselzone oder beim Abholen der Startnummer.
Doping
Antidoping Schweiz kann ohne Vorankündigung vor und nach dem Rennen Dopingkontrollen durchführen.
Sanität / Arzt
Ein gut ausgebildetes Sanitäts- und Ärzte-Team steht für Notfälle zur Verfügung. Das "Medical Team" bittet die Athleten, bei heissem Wetter viel und regelmässig zu trinken, auch nach dem Zieleinlauf. Ambulanzen sowie Samariterposten sind während dem Wettkampf auf der Lauf- und Radstrecke stationiert. Nach dem Zieleinlauf werden die Athleten von Helfern des Teams "Finisher-Area" in Empfang genommen. Den Anweisungen der Ärzte muss dringend Folge geleistet werden! Athleten, denen eine Infusion verabreicht werden muss, wird über den behandelnden Arzt eine Rechnung von CHF 70.- zugestellt. Medizinische Notfall-Dienstleistungen und rezeptpflichtige Medikamente sind im Startgeld nicht inbegriffen und werden entsprechend den kantonalen Regelungen abgerechnet. Eine genügende Versicherungsdeckung für Krankheit und Unfall ist Sache der Teilnehmer/-innen.
Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle, Schadenfälle und Diebstahl.
Änderungen vorbehalten.
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